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   OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12   

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OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12 (https://dejure.org/2015,39539)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2015 - 3 U 111/12 (https://dejure.org/2015,39539)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 3 U 111/12 (https://dejure.org/2015,39539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 5 a VVG, § 242 BGB
    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers bei jahrelanger Prämienzahlung und ordnungsgemäßer Widerspruchsbelehrung

  • IWW

    VVG § 5 a; BGB § 242
    EVVG, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers bei jahrelanger Prämienzahlung und ordnungsgemäßer Widerspruchsbelehrung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a; BGB § 242
    Verwirkung des Widerspruchsrechts des VN aus § 5 a VVG a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5 a; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf einen nach jahrelanger Durchführung eines Kapitallebensversicherungsvertrages ausgesprochenen Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berufen auf angeblich fehlende Übersendung von Versicherungsunterlagen kann treuwidrig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufen auf angeblich fehlende Übersendung von Versicherungsunterlagen kann treuwidrig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Unter dem 14.8.2015 (Bl. 501 d.A.) hat der Senat den Parteien im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH vom 29.7.2015, IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 weitere Hinweise erteilt.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Unter dem 14.8.2015 (Bl. 501 d.A.) hat der Senat den Parteien im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH vom 29.7.2015, IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 weitere Hinweise erteilt.
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Dass das Modell mit dem Europarecht - insbesondere mit den Vorgaben des Art. 31 I der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 I 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung - vereinbar ist, hat der BGH in seinem Urteil vom 16.7.2014, IV ZR 73/13 ausdrücklich festgestellt.
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Dass dabei die Verwendung der Formulierung "in Textform" unbedenklich ist, hat der BGH mit Urteil vom 10.6.2015, IV ZR 105/13 entschieden.
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Der BGH hat bereits entschieden, dass die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien - auf die der Kläger auch hier abstellt - keine Darlehensgewährung darstellt (BGH vom 6.2.2013, IV ZR 230/12).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 20 U 106/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Beschädigung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, ist auch die Verwendung der Formulierung "die übrigen Verbraucherinformationen" nicht zu beanstanden, da die Verbraucherinformationen in der Belehrung nicht näher erläutert werden müssen (so auch OLG Köln, Urteil vom 17.10.2014, 20 U 106/14).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB setzt voraus, dass der Gläubiger über Bestand oder Umfang seines Rechts schuldlos nicht Bescheid weiß, sich die nötigen Informationen auch nicht selbst beschaffen kann, während der Schuldner sie leicht geben kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa Urteil vom 18.6.1998, IX ZR 311/95 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.07.2015 - IV ZR 284/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 3 U 111/12
    Die jahrelangen Prämienzahlungen des Klägers, der bereits bei Vertragsschluss durch den Versicherungsschein mit der darin enthaltenen - wie nachfolgend noch zu zeigen sein wird - ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung über die Möglichkeit belehrt wurde, den Vertrag nicht zustande kommen zu lassen, haben bei der Beklagten ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des Vertrages begründet (in diesem Sinne: BGH, Beschluss vom 16.7.2015, IV ZR 284/14).
  • OLG Hamm, 29.04.2016 - 20 U 205/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Der Versicherer kann in einem solchen Fall darauf vertrauen, dass der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen erneut abgeschlossen und fortgeführt werden solle, zumal wenn der Versicherungsnehmer nicht erkennen lässt, dass er erneute oder wiederholte Informationen über die Vertragsmodalitäten benötigte, und den neu abgeschlossenen Vertrag ohne Beanstandungen durchführte und damit den Eindruck erweckte, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.2015, IV ZR 117/15, juris, Rn. 17, 19; siehe in Abgrenzung hiervon zu Fällen mit ordnungsgemäßer Belehrung: BGH, Beschl. v. 27.01.2016, IV ZR 161/15, juris, Rn. 12; BGH, Urt. v. 16.07.2014, IV ZR 73/13, juris, Rn. 32 ff., VersR 2014, 1065; OLG Celle, Urt. v. 02.04.2015, 8 U 283/14, juris, Rn. 7 f., VersR 2016, 176; siehe für den Fall einer ordnungsgemäßen Belehrung aber der fehlenden Übersendung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen: OLG Frankfurt, Urt. v. 15.10.2015, 3 U 111/12, juris, Rn. 28, VersR 2016, 315) .

    Gegen die Feststellung des Zugangs des Originalversicherungsscheins mitsamt Belehrung durch das Landgericht bestehen keine konkreten Zweifel im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. insbesondere zum notwendigen Bestreiten des Zuganges bei bloßem Nichtmehrerinnern - wie hier - BGH, Beschl. v. 17.08.2015, IV ZR 140/15, juris, Rn. 13 f.; siehe auch Senat, Urt. v. 31.08.2011, 20 U 81/11, juris, Rn. 7 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 15.10.2015, 3 U 111/12, juris, Rn. 27, VersR 2016, 315) .

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Wird zitiert von ...

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - L 8 U 21/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4302 -

    Sie hält das angegriffene Urteil für richtig und weist darauf hin, dass das von der Klägerin zitierte Urteil des SG Fulda (S 4 U 119/06) nicht rechtskräftig, sondern vor dem Landessozialgericht Hessen ein Berufungsverfahren zum Aktenzeichen L 3 U 111/12 (Anmerkung: richtig dürfte sein L 9 U 254/09) anhängig sei.
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